Normen und Zertifizierungen
Kurzinformation zur - Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) gem. Richtlinie 89/686/EWG dienen dem Schutz des Trägers. Diese werden in drei Kategorien eingeteilt und nach Gefahrenstufen unterschieden.
Arbeitskleidung der Kategorie I
Arbeitskleidung der Kategorie I schützt vor einfachen persönlichen Risiken, deren Auswirkung vom Benutzer rechtzeitig und ohne Gefahr wahrgenommen werden kann, wie z. B. Latzhosen gegen Schmutz. Arbeitskleidung der Kategorie I muss nicht mit der EG-Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt werden.
Arbeitskleidung der Kategorie II
Schutzkleidung, welche Ihre Träger vor Gefahren mittleren Risikos schützt, z. B. Warnschutzbekleidung oder leichter Hitzeschutz. Schutzkleidung der Kategorie II muss durch eine externe, unabhängige Stelle zertifiziert und mit einer EG-Baumusterprüfbescheinigung versehen sein.
Arbeitskleidung der Kategorie III
Unter der Kategorie III fasst man alle Schutzbekleidungssysteme zusammen, die gegen tödliche Gefahren oder ernste irreversible Gesundheitsschäden schützen sollen und bei denen man davon ausgehen muss, dass der Benutzer die unmittelbare Wirkung der Gefahr nicht rechtzeitig erkennen kann, z.B. die Gefahr eines Störlichtbogens oder vor Chemikalienspritzer. Die Zertifizierung muss ebenfalls durch eine externe, unabhängige Stelle erfolgen.
Für weitergehende Fragen zu Normen und Kategoriezuordnungen in den Bereichen:
– EN 342 europäische Norm für Schutzkleidung gegen Kälte kalte Arbeitsumgebung und kälteexponierte Arbeitsplätze
– EN 343 europäische Norm für Schutzkleidung gegen schlechtes Wetter Wasserundurchdringlichkeit und Wasserdampfdurchgangswiderstand (ebenfalls in drei Kategorien unterteilt)
– EN 470-1 europäische Norm für Schweißerschutz Hitzeschutz und Kontaktwärmesicherheit
– EN 1149 europäische Norm zur Messung des Ladungsabbaus Überspannung, ESD und Co.
– DIN EN 10524 europäische Norm zur Einhaltung hygienischer Bedingungen HACCP
– EN ISO 11611 europäische Norm für Schweißer- und verwandte Berufe
– EN ISO 11612 europäische Norm für hitzeexponierte Industriearbeiten (ersetzt die alte EN 531)
– EN 13034 Typ 6 europäische Norm für Chemikalienschutz
– DIN EN ISO 20471 europäische Norm für Warnschutzbekleidung (ersetzt die alte DIN EN 471)
Informationen zur neuen PSA-Verordnung
Umstellung von Richtlinie 89/686/EWG auf die Verordnung (EU) 2016/425
Ab 21. April 2018 werden Baumusterbescheinigungen gemäß der neuen PSA-Verordnung ausgestellt. Welche grundlegenden Änderungen gibt es?
1. Baumusterbescheinigungen sind maximal 5 Jahre gültig.
2. Nach der Übergangszeit von 1 Jahr (ab 21. April 2019) darf nur noch PSA nach der neuen Verordnung in den Verkehr gebracht werden. Bereits in den Verkehr gebrachte Ware darf aber auch weiterhin nach dem 21. April 2019 nach Richtlinie 89/686/EWG ohne Einschränkungen für den Verbraucher verkauft werden.
3. Einige PSA die Schutz vor lebensbedrohlichen Verletzungen bietet wurde von Kat. II in die Kat. III eingestuft, z. B. Schnittschutzkleidung oder PSA die Schutz vor Ertrinken bietet.
4. PSA der Kat. II und der Kat. III muss weiterhin durch eine externe Stelle zertifiziert werden.
5. Bestehende Zertifikate nach Richtlinie 89/686/ EWG behalten weiterhin bis max. 20. April 2023 ihre Gültigkeit. Ändert sich jedoch die Kategorie der PSA, z.B. Schnittschutzbekleidung von bisher PSA Kat. II auf PSA Kat. III, ist das alte Zertifikat bis 20. April 2019 gültig.
CE-Kennzeichnung
In der Richtlinie 89/686/EWG und auch in der PSA-Verordnung wird die Kennzeichnung von Persönlicher Schutzausrüstung mit dem CE-Zeichen beschrieben. CE heißt übersetzt „Conformité Européenne“ – „Übereinstimmung mit den EU-Richtlinien“.
- es ist eine Herstellererklärung
- das CE-Zeichen wird immer vor dem Inverkehrbringen angebracht
- dies betrifft nur Produkte, für die nach einer bestimmten Richtlinie die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben ist
- es ist somit keine freiwillige Kennzeichnung
- alle PSA der Kat. I, II und III müssen mit einem CE-Kennzeichen versehen seinDas Kennzeichen legt einen Mindest-Sicherheitsstandard für Produkte fest. Kennzeichnungspflichtige Produkte müssen mit „CE“ gekennzeichnet werden, damit sie überhaupt innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden dürfen.EN 343Die Europäische Norm klärt die Anforderungen an die Schutzkleidung gegen schlechtes Wetter. Die geprüften Parameter dieser Norm sind der Wasserdurchgangswiderstand (Wasserdichtheit) und der Wasserdampfdurchgangswiderstand (Atmungsaktivität).Diese beiden Parameter werden ebenfalls in 3 Klassen eingestuft.Für den Wasserdurchgangswiderstand werden gefordert:
- Klasse 1 ≥ 8000 Pa vor der Vorbehandlung des Gewebes
- Klasse 2 ≥ 8000 Pa nach der Vorbehandlung und vor der Vorbehandlung des Gewebes und der Nähte
- Klasse 3 (beste Note) ≥ 13000 Pa nach der Vorbehandlung des Gewebes und der Nähte und vor der Vorbehandlung der NähteFür den Wasserdampfdurchgangswiderstand:
- Klasse 1 = Ret > 40
- Klasse 2 = Ret > 20 ≤ 40